Brandschutz

Wir stehen für kompetente, zuverlässige, kostenoptimierte und zeitnahe Dienstleistungen im Brandschutz.

Übersicht unserer Leistungen

Als zertifizierter Brandschutzbeauftragter stehen wir für kompetente Beratungen und Dienstleitungen im Brandschutz. Dabei beraten wir Sie umfassend und erbringen Dienstleistungen u.a. mit der Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten, Ausbildung von Brandschutzhelfern, Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen, um den Supergau eines Brandes in ihrem Unternehmen präventiv zu verhindern.

 

  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten für ihr Unternehmen (siehe Reiter “Brandschutzbeauftragter”)
  • Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern (siehe Reiter “Ausbildung Brandschutzhelfer”)
  • Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen (siehe Reiter “Flucht- und Rettungswegpläne”)
  • Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und Vorschriften
  • Mitwirkung zur frühzeitigen Entdeckung von Gefahren und Mängeln und die Erfüllung behördlicher Auflagen sicherstellen
  • Mitwirkung (Unterstützung und Beratung) bei vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen, um schwere wirtschaftliche Folgen von Bränden und Personenschäden zu verhindern 
  • Mitwirken bei regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen bzgl. Brandschutz, um ein internes Kontrollsystem aufzubauen, um Kenntnis über Risiken zu haben und Risikoanalysen durchzuführen
  • Sonstige kundenorientierte Anfragen und Anliegen

Externer Brandschutzbeauftragter

  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten für ihr Unternehmen
  • Erstellen, aktualisieren und prüfen der Brandschutzordnungen Teil A, B und C
  • Mitwirken bei der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung und Einhaltung der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdungen am Arbeitsplätzen
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Beratung zu Fragen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes
  • Unterstützung bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Feuerversicherern, Unfallversicherungsträgern und Arbeitsschutzbehörden
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Prüfen der Lagerung und/oder Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen etc.
  • Regelmäßige Begehungen im Betrieb zum aktuellen Stand des Brandschutzes
  • Erstellung von Protokollen/Berichten nach brandschutztechnischen Begehung
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
  • Vorteile von einem externen Brandschutzbeauftragten:
    • Keine Betriebsblindheit 
    • Unabhängige Problemlösung
    • Mitarbeiter stehen für reguläre Aufgaben zur Verfügung
    • Unternehmensübergreifende Erfahrung und KnowHow
    • Keine Kosten für Aus- oder Weiterbildung (Betriebsausfälle oder Mitarbeiterabgang)
    • Kostengünstigere und zeitsparendere Variante gerade für kleinere und mittelständige Betriebe
  • Sonstige kundenorientierte Anfragen und Anliegen 

Ausbildung von Brandschutzhelfer

  • Professionelle Inhouse-Schulungen, um den Zeit- und Kostenaufwand für ihr Unternehmen und die Mitarbeiter möglichst gering zu halten (Keine Reisekosten/-zeit) 
  • Ausbildung erfolgt gemäß ASR A2.2 und DGUV 205-023 
  • Theoretische und praktische Brandschutzunterweisung
  • Wir schulen ihre Mitarbeiter in realitätsnahen Feuerlöschübungen mit modernsten und geprüften Feuersimulatoren und Trainingsgeräten
  • Einsatz praxisbezogener und moderner Unterrichtsmethoden/-technik
  • Richtiges Verhalten im Alarmfall
  • Aufbauarten von Feuerlöschern, Funktionsweisen, Löschmittelarten und Brandklassen
  • Weitere Themen sind u.a. rechtliche Grundlagen, vorbeugender Brandschutz, betrieblicher Brandschutz, baulicher und technischer Brandschutz
  • Für die Teilnehmer und den Arbeitgeber wird ein Teilnahmenachweis und Handout erstellt
  • Sämtliche Lehrmittel, Medientechnik, Verbrauchsmaterial werden durch PB SAFETY Arbeits- und Brandschutz gestellt und sind im Grundpreis enthalten
  • Der Kunde stellt geeignete Räumlichkeiten (Theorieteil) und eine geeignete Übungsfläche (Praxisteil) zur Verfügung
  • Samstagsausbildung ohne Mehrkosten

Flucht- und Rettungswegpläne

Wir erstellen für Sie die Flucht- und Rettungswegpläne gemäß den geltenden Vorschriften. Damit im Brandfall Mitarbeiter, Besucher, Bewohner, etc. immer den sicheren Weg aus der Gefahrenzone finden und/oder sich über Sicherheitseinrichtungen (Feuerlöscher, Defibrillator, etc.) in baulichen Anlagen informieren können, sollten die notwendigen Flucht- und Rettungswegpläne stets den aktuellen Gegebenheiten entsprechen.


  • Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungswegplänen gemäß geltender Vorschriften nach DIN 23601, ISO 7010, ASR A1.3 und ASR A2.3
  • Benötigt werden vorab aktuelle Grundrisse im Format: PDF/JPG/DWG
  • Ggf. vorab Objektbegehung mit der Aufnahme baulicher und technischer Gegebenheiten und/oder Veränderungen
  • Ggf. vorab Aufnahme der Standorte der Brandbekämpfungseinrichtungen, Alarmierungssysteme, Notfallausrüstungen, Sammelstellen und Evakuierungshilfen

Warum ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen wichtig ist

Der Arbeitgeber ist nach §3 Abs.1 ArbSchG verpflichtet:
“…die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.”
Dies gilt auch für den Brandschutz.
Ebenfalls gilt:
Für die Brandsicherheit eines Unternehmens nach BGB § 618 Abs. 1, HGB § 62 Abs. 1, ArbSchG § 3 der Vorstand bzw. Geschäftsführer verantwortlich.
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